Wer zusätzlich zum Auto-Führerschein (Klasse B) einen weiteren Führerschein besitzt, dem stehen neue Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Sowohl der LKW-Führerschein, als auch der Staplerschein können einen beruflich weiterbringen. Wer einen LKW Führerschein machen möchte, darf sich auf ärztliche Untersuchung und Schulungen einstellen, denn ein LKW-Führerschein muss aufgrund häufiger und schwerer Verkehrsunfälle alle 5 Jahre erneuert werden. Zusätzlich zur allgemeinen Gesundheitsuntersuchung, dem augenärztlichen Gutachten und dem Erste-Hilfe-Kurs, müssen Berufskraftfahrer eine Grundqualifikation erwerben und alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.
Wer gewerblich einen Gabelstapler bedient oder zukünftig bedienen muss, benötigt auch hier nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV einen sogenannten Staplerschein. Der Gabelstaplerschein beinhaltet eine umfangreiche Staplerschulung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Der Staplerschein ist nicht wie der LKW-Führscheine nur 5 Jahre gültig, sondern auf
unbefristete Zeit. Allerdings muss im Rahmen des Arbeitsschutzes an einer jährlichen Sicherheitsunterweisung teilgenommen werden.
Fahrerlaubnis für |
Mindestalter |
Vorbesitz |
Eingeschlossene Klassen |
Flurfördermittel |
18 |
mind. FE; KIL |
- |
Mit einem Führerschein der Klasse C dürfen Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder und Klasse D) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Führersitz) und einem Anhäger mit maximal 750 kg gefahren werden. Für den Führerschein in der Klasse C muss man mindestens 21 Jahre alt sein. Eine Ausnahmeregelung tritt ein, sollte man eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen. Hier darf man bereits ab 18 Jahren den Führerschein machen.
Fahrerlaubnis für |
Mindestalter |
Vorbesitz |
Eingeschlossene Klassen |
Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse mehr als 3,5 t, nicht mehr als insgesamt 9 Sitzplätzen + Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
21 |
B |
C1 |
Mit einem Führerschein der Klasse CE dürfen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhäger oder Sattelanhänger mit einem Gesamtgewicht über 750 kg betragen gefahren werden. Um den CE Führerschein zu absolvieren, ist der Vorbesitz des Führerscheins in der Klasse C zwingend erforderlich.
Fahrerlaubnis für |
Mindestalter |
Vorbesitz |
Eingeschlossene Klassen |
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
21 |
C |
BE, CE1, T |