Wer sich beruflich weiterbildet, dem stehen neue Karrieremöglichkeiten zur Verfügung. Leider sind berufliche Weiterbildungen meist teuer und werden oftmals nicht vom Arbeitgeber unterstützt. Eine Weiterbildung ist empfehlenswert um beispielsweise eine Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern, oder um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen, an Bildungsangeboten teilnehmen zu können. Die BA übernimmt hier sämtliche Kosten, die für die Weiterbildung/Ausbildung anfallen.
Die Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme, ist ein sogenannter Bildungsgutschein.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein ist ein Nachweis, der die Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit oder eines Jobcenters garantiert. Auf dem Dokument sind Bildungsziel, Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich aufgeführt. Ebenso wird ein Gültigkeitsdatum angegeben. Den Gutschein sollte man daher bis zu diesem Datum bei der Bildungseinrichtung einlösen. Desweiteren werden Angaben über die Weiterbildungskosten (zum Beispiel Fahrt- oder Betreuungskosten der Kinder) aufgeführt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Bildungsgutschein ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Fördermittel das ausgestellt werden muss. Daher entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, ob ein Gutschein ausgestellt wird oder nicht. Für eine Ausstellung müssen mindestens einer der folgenden Voraussetzungen zutreffen:
Sie sind...
Sie benötigen die Fortbildung...
Wo kann ich den Bildungsgutschein einlösen?
Wir, als zertifizierten Bildungsträger nach AZAV sind berechtigt Bildungsgutscheine anzunehmen.
AZAV ist eine Verordnung, bei der die Anerkennung und Zulassung von Bildungsträgern und deren Bildungsangeboten geregelt werden. Hinter der Abkürzung AZAV verbirgt sich die Bezeichnung Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Wer nach AZAV als Bildungsträger zertifiziert wurde, muss sich an das Qualitätsmanagement-System und strengen Richtlinien der Verordnung halten. Dem Teilnehmern wird dadurch garantiert, dass das Bildungsziel erreicht wird und die Kursinhalte den Anforderungen am Arbeitsmarkt gerecht werden. Um die Richtigkeit und Qualität der Kursinhalte zu gewähren, muss das Zertifikat alle 5 Jahre erneuert werden.
Nicht nur der Träger, sondern auch die Schulungsinhalte benötigen eine sogenannte Maßnahmenzertifizierung und werden ebenfalls regelmäßig kontrolliert. Da die Inhalte der Schulungen immer aktuell und der Richtigkeit entsprechen müssen, ist das Zertifikat der Maßnahmenzertifizierung im Gegensatz zur Trägerzertifizierung sogar nur 3 Jahre gültig. Die Inhalte werden von der AZAV vorgegeben, die Anforderungen der Dozenten definiert und die Zugangsvoraussetzung wie zum Bespiel Sprachniveau festgelegt. Die Dozenten müssen fachlich geeignet sein und müssen einen Ausbildungsnachweis vorlegen können.
Von uns unterstütze Weiterbildungsmaßnahmen |
Prüfstelle |
Unterrichtseinheit |
Abschluss |
Führerschein Klasse C + CE (in einem Ausbildungsgang) |
TÜV Neu-Ulm |
159 |
2 |
Beschleunigte Grundqualifikation |
IHK |
194 |
2 |
Führerschein Klasse C mit Vorbesitz B |
TÜV Neu-Ulm |
140 |
2 |
Berufskraftfahrerweiterbildung (insg. 5 Module, 35 Zeitstunden) |
- |
50 |
3 |
Staplerschein, Kranführer, Bediener Hebeeinrichtungen |
- |
16 |
1 |