
Für Fahrer bringt die Einführung digitaler Tachographen einige Änderungen mit sich:
Sie benötigen eine persönliche Fahrerkarte, die Ihre Aktivitäten aufzeichnet.
Diese müssen Sie persönlich bei den zuständigen Behörden beantragen.
Die persönliche Fahrerkarte
Bei Arbeitsbeginn (Beladen o.ä.) müssen Sie die Fahrerkarte stecken. Können Sie Ihre Fahrerkarte nicht nutzen (Verlust, Defekt o.ä.), sind Sie verpflichtet, umgehend eine neue zu beantragen. In der Zwischenzeit müssen Sie am Ende des Arbeitstages die im DTCO registrierten Daten über Lenk- und Ruhezeiten ausdrucken und unterschreiben. Sie dürfen maximal 15 Tage ohne Karte fahren.
Tagesausdrucke müssen Sie auch dann machen, wenn Sie zwischen Fahrzeugen mit analogen und digitalen Tachographen wechseln. Mit diesen Ausdrucken können Sie Ihre Fahraktivitäten der laufenden Woche und des letzten Fahrtags der Vorwoche lückenlos nachweisen.
Informationen zu Fahrerkarten, Unternehmerkarten, Werkstattkarten und Behördenkarten finden Sie unter www.kba.de (z. Z. unter: EG-Kontrollgerät/ digitaler Tachograph / Häufig gestellte Fragen) direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt.