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Unter Ladungssicherung versteht man das Sichern von Ladungen (Frachtgütern) im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte. Diese Kräfte treten z.B. beim Straßentransport beim Beschleunigen nach hinten, beim Bremsen in Fahrtrichtung, beim Durchfahren von Kurven zu den Seiten und auf unebenen Straßen vertikal auf. Ungenügend oder falsch angebrachte sowie fehlende Ladungssicherung, führt oft zu einer Ladungsverschiebung.

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z.B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.

Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 - 150 Euro und 1 - 3 Punkten bestraft werden. Eine Straftat (z.B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Die Richtlinienreihe VDI 2700 ?Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen? gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.

Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.